Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 06.01.2020) gilt für die aktuell unter www.erinnerungszeichen-rki.de erreichbaren Website des Robert Koch-Instituts.
Das Robert Koch-Institut arbeitet daran, seine Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen eines internen Tests wurde festgestellt, dass die unter www.erinnerungszeichen-rki.de aktuell erreichbare Website nicht vollständig barrierefrei gestaltet ist. Sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist, wird die Barrierefreiheit der Internetseite des Robert Koch-Instituts vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund getestet und das Testergebnis sodann an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind entgegen den nationalen Rechtsvorschriften nicht barrierefrei:
- Alternativen für Audiodateien und stumme Videos: Verfügbare Audiodateien sind meist nicht barrierefrei.
- Seiten in leichter Sprache sind nicht verfügbar.
- Gebärdensprache ist nicht verfügbar.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.erinnerungszeichen-rki.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Esther-Maria Antão, Leiterin des Museums im Robert Koch-Institut
E-Mail: museum@rki.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Es ist das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Website der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Stand: 06.01.2020